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Fabian Neuchel Psychologischer Psychotherapeut
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Freie Therapieplätze für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder buchen Sie sich Ihren Ersttermin.

Für gesetzlich Versicherte

Kostenerstattung

Sie sind gesetzlich versichert und suchen in Karlsruhe einen Therapieplatz? Der erste Weg führt immer zu einer Praxis mit Kassenzulassung. Erst wenn sich dort kein zeitnaher Platz findet, kommt die Kostenerstattung infrage. Diese Seite erklärt beides Schritt für Schritt.

Wann kommt die Kostenerstattung infrage?

Die Kostenerstattung kommt infrage, wenn Ihre Krankenkasse eine notwendige Psychotherapie nicht rechtzeitig über eine Praxis mit Kassenzulassung ermöglichen kann. Grundlage ist § 13 Abs. 3 SGB V; den Antrag stellen Sie vor dem Beginn der Behandlung.

Die Entscheidung trifft allein Ihre Krankenkasse. Sie prüft jeden Fall einzeln, deshalb können wir Ihnen keine Zusage zur Erstattung geben.

Welche Unterlagen braucht Ihre Krankenkasse?

Ihre Krankenkasse möchte in der Regel zwei Nachweise sehen: dass eine Behandlung notwendig ist und dass Sie sich vergeblich um einen Kassenplatz bemüht haben.

Den ersten Nachweis erhalten Sie in einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer Praxis mit Kassenzulassung, meist auf dem Formular PTV 11. Einen Sprechstundentermin können Sie auch über die Terminservicestelle unter 116 117 bekommen.

Für den zweiten Nachweis notieren Sie jede Anfrage mit Datum, Praxis und Antwort. Wie viele Absagen genügen, legt das Gesetz nicht fest; das beurteilt Ihre Kasse.

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Die Reihenfolge zählt. Erst kommen Sprechstunde und Platzsuche, dann der Antrag bei Ihrer Krankenkasse und zuletzt, nach deren Entscheidung, die Behandlung.

  1. Sie nehmen einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde wahr und bewahren das Formular PTV 11 auf.
  2. Sie fragen Praxen mit Kassenzulassung an und halten jede Antwort fest.
  3. Sie reichen den Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein, bevor die Behandlung beginnt.
  4. Sie warten die Entscheidung ab und prüfen bei einer Ablehnung einen Widerspruch.

Wer vor der Entscheidung mit der Behandlung beginnt, trägt die Kosten im Zweifel selbst.

Wobei unterstützt Psykost?

Psykost auf psychotherapie-kostenerstattung.de übernimmt die Suche nach einem Kassenplatz: Die Plattform fragt Praxen automatisiert an und dokumentiert jede Rückmeldung.

Bleibt die Suche erfolglos, hilft Psykost beim Erstellen eines möglichen Kostenerstattungsantrags und später bei einem Widerspruch. Ob die Kosten übernommen werden, entscheidet weiterhin Ihre Krankenkasse.

Weiter zu psychotherapie-kostenerstattung.de

Welche Rolle spielt unsere Praxis dabei?

Unsere Praxis arbeitet mit Psykost zusammen. Bewilligt Ihre Krankenkasse nach einer erfolglosen Suche die Kostenerstattung, kann die Behandlung deshalb auch bei uns in Karlsruhe stattfinden.

Vorrang hat aber immer der Kassenplatz. Legen Sie sich vor der Entscheidung Ihrer Kasse nicht auf eine bestimmte Privatpraxis fest: Eine solche Vorfestlegung kann ein Grund für eine Ablehnung sein.

Psychotherapiezentrum Karlsruhe

Private Praxis für Psychotherapie in Karlsruhe für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene. Vor Ort und per Video auf Deutsch und Englisch.

Praxis
Fabian Neuchel, M.A. & Team
Praxis für Psychotherapie
Ettlinger Straße 59
76137 Karlsruhe
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